Auf Grund unserer langjährigen umfangreichen Erfahrungen, bieten wir Ihnen hierbei alles aus einer Hand. Der Service umfasst:
- Plausibilitätsprüfung
- Sammlung und Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen der notifizierenden Person, des Transporteurs und des Empfängers
- Erstellung des Notifizierungsbogens
- Berechnung der Sicherheitsleistung
- Einreichung der Unterlagen bei allen beteiligten Genehmigungsbehörden
- Beantwortung aller Behördenfragen in Zusammenarbeit mit den an der Notifizierung beteiligten Unternehmen
- Erstellung der Versand-/Begleitformulare vor dem ersten Transport
- Transportüberwachung und Begleitung von Abfalltransporten
- Bestätigung des Erhalts jeder einzelnen Sendung
- Bestätigung der Beseitigung bzw. Verwertung jeder einzelnen Sendung
- Bereitstellung von monatlichen Übersichten
- Benachrichtigung vor dem Ende eines Gültigkeitszeitraums, damit ggfs. eine neue Notifizierung erstellt werden kann
Die Notifizierungen können erfolgen gemäß:
- Baseler Übereinkommen
- EG-Abfallverbringungsverordnung – EG-AbfVerbrV
- OECD-Beschluss
Ihr direkter Kontakt:
Tel. +49 203 31866 – 0
Fax +49 203 31866 – 55
EMail:
Wir betreuen schon heute viele Notifizierungen, die über unseren normalen Abfallrahmen hinausgehen und würden uns freuen Ihnen jederzeit ein individuelles Angebot zu erstellen.