Service

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Notifizierungsverfahren

Auf Grund unserer langjährigen umfangreichen Erfahrungen, bieten wir Ihnen hierbei alles aus einer Hand. Der Service umfasst:

  • Plausibilitätsprüfung
  • Sammlung und Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen der notifizierenden Person, des Transporteurs und des Empfängers
  • Erstellung des Notifizierungsbogens
  • Berechnung der Sicherheitsleistung
  • Einreichung der Unterlagen bei allen beteiligten Genehmigungsbehörden
  • Beantwortung aller Behördenfragen in Zusammenarbeit mit den an der Notifizierung beteiligten Unternehmen
  • Erstellung der Versand-/Begleitformulare vor dem ersten Transport
  • Transportüberwachung und Begleitung von Abfalltransporten
  • Bestätigung des Erhalts jeder einzelnen Sendung
  • Bestätigung der Beseitigung bzw. Verwertung jeder einzelnen Sendung
  • Bereitstellung von monatlichen Übersichten
  • Benachrichtigung vor dem Ende eines Gültigkeitszeitraums, damit ggfs. eine neue Notifizierung erstellt werden kann

Die Notifizierungen können erfolgen gemäß:

  • Baseler Übereinkommen
  • EG-Abfallverbringungsverordnung – EG-AbfVerbrV
  • OECD-Beschluss

Ihr direkter Kontakt:
Tel. +49 203 31866 – 0
Fax +49 203 31866 – 55
EMail:

Wir betreuen schon heute viele Notifizierungen, die über unseren normalen Abfallrahmen hinausgehen und würden uns freuen Ihnen jederzeit ein individuelles Angebot zu erstellen.